Sklaverei gibt es noch?! Zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember

Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie sind seit 1966 universal und global rechtsverbindlich. Beinahe 70 Jahre später sind wir jedoch immer noch weit davon entfernt, die 30 Menschenrechte umgesetzt zu haben.

Jährlich findet daher am 10. Dezember der Tag der Menschenrechte statt. Im Jahr 2020 hat diesbezüglich das Mainzer Seebrückenbündnis in Kooperation mit anderen Organisationen (u.a. dem Weltladen Unterwegs) eine Corona-konforme Menschenkette als lebendes Denkmal für Menschenrechte auf dem Mainzer Marktplatz geplant und durchgeführt. Unter dem Motto „Different people. Same rights.“ wurden alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorgestellt.

Im folgenden stellen wir Artikel 4 genauer vor:

Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 4 der Menschenrechte befasst sich mit dem Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels. Wenn man dabei das historische Bild von wortwörtlich in Ketten gelegten Menschen vor Augen hat, kann man schnell denken, dass es so etwas doch schon lange nicht mehr gibt. Sklave ist jedoch, wer als Eigentum eines anderen Menschen behandelt wird und dabei wirtschaftlich und rechtlich von ihm abhängig ist. Es gibt also eine moderne Form der Sklaverei und diese lässt sich grob in fünf Kategorien zusammenfassen: Kinderarbeit, Kindersoldaten und Kinderehen sowie Zwangsarbeit und Zwangsprostitution.

Zwangs- und Kinderarbeit

Vor allem Schokoladenhersteller auf der ganzen Welt profitieren von (ausbeuterischer) Kinderarbeit. Deutschland gehört zu den global wichtigsten Märkten für Schokolade: Rund zehn Prozent der weltweiten Kakaoernte werden in Deutschland zu Süßwaren verarbeitet. Der Großteil des Kakaos wird allerdings in Westafrika angebaut; die beiden wichtigsten Anbauländer sind die Elfenbeinküste und Ghana . Dort befinden sich rund zwei Millionen Kinder in ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen. Sie müssen schwere Kakaosäcke tragen, arbeiten mit gefährlichen Werkzeugen wie Macheten oder versprühen giftige Pestizide ohne Schutzkleidung. Viele Kinder können wegen der Arbeit nicht in die Schule gehen. Rund 16.000 Kinder sind im Kakaosektor zudem von Zwangsarbeit betroffen. Immer wieder gibt es Berichte, dass Kinder aus den Nachbarländern Mali und Burkina Faso in die Elfenbeinküste verkauft werden. Oft werden sie von verzweifelten Eltern an Plantagenbesitzer verkauft, in der Hoffnung, dass sie dort wenigstens den eigenen Lebensunterhalt verdienen können.

Keiner der großen Schokoladenhersteller (wie z.B. Ferrero, Nestlé, Mars, Mondelez und Storck) kann bisher ausschließen, dass in seinen Produkten Kinderarbeit steckt.

Ein weiteres Beispiel macht deutlich, wie der Versuch die Produktionskosten für den globalen Wettbewerb immer weiter zu senken, zu Zwangsarbeit führt: In der Provinz Almeria in Südspanien arbeiten bis zu 120.000 Menschen im Anbau von Obst und Gemüse für den Export. Deutschland ist der wichtigste Abnehmer spanischer Tomaten in den Monaten Dezember bis April. Um mit den Marktpreisen mitzuhalten, müssen die Produktionskosten, um z.B. die höheren Transportkosten auszugleichen, immer wieder enorm gesenkt werden. Wer am günstigsten produziert, bekommt den Auftrag. Der Anbau des Gemüses funktioniert dabei vor allem auf Basis von Erntehelfern und Saisonarbeitern. Diese werden meist von selbsternannten Arbeitsvermittlern angeheuert. Bei den ErntehelferInnen und SaisonarbeiterInnen handelt es sich größtenteils um illegalisierte Flüchtlinge und MigrantInnen aus Marokko, Senegal und Mali. Diese Menschen sind besonders anfällig für Abhängigkeitsverhältnisse. Sie sind dringend auf ein Einkommen angewiesen, können aufgrund ihres Status jedoch keine reguläre Arbeit annehmen. Die Arbeitsvermittlungen machen sich die Abhängigkeit dieser Menschen systematisch zunutze, indem sie sie regelmäßig betrügen: Die ArbeiterInnen erhalten teilweise keinen Lohn, müssen unbezahlte Überstunden leisten und bekommen von den Agenturen weniger Stunden bestätigt, als sie tatsächlich gearbeitet haben. Zudem sind die Arbeitsbedingungen katastrophal. Sie müssen bei Temperaturen von bis zu 50 °C unter den Plastikplanen harte körperliche Arbeit verrichten und ohne Schutzkleidung gefährliche Pestizide versprühen. Viele Menschen berichten, dass sie von den Pestiziden krank werden. Untergebracht werden sie in Elendsvierteln im sprichwörtlichen Niemandsland ohne Zugang zu Strom oder Wasser. Wer das nicht durchhält wird frühzeitig entlassen und erhält keinen Lohn.

Zwangs- und Kinderarbeit findet jedoch nicht nur in diesen Bereichen statt. Sie ist auch in der Förderung von Erzen für Elektronik sowie entlang der gesamten Textilkette üblich. Immer dort wo Menschen von Armut betroffen sind, sind sie anfällig für Abhängigkeitsverhältnisse. Hier greift der Faire Handel ein. Nach dem fünften Grundsatz des Fairen Handels ist ausbeuterische Kinder- und Zwangsarbeit verboten. Die Unternehmen müssen, auch wenn sie weitere Produkte direkt oder über Zwischenhandel erwerben, sicherstellen, dass keine Zwangsarbeit vorkommt und die Kinderrechte eingehalten werden. Er sichert den ArbeiterInnen Schutz und garantiert ein festes und gerechtes Einkommen. Auf diese Weise können Familien ihre Kinder ernähren und sie zur Schule anstatt auf die Plantagen schicken. So kann der Kreislauf der Armut nachhaltig durchbrochen werden und sich die Menschen von Abhängigkeiten befreien.

Quellen:

https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte

https://lieferkettengesetz.de/fallbeispiel/kinderarbeit-in-westafrika/

https://www.gemeinsam-fuer-afrika.de/moderne-sklaverei/#toggle-id-2

https://www.swr.de/home/moderne-sklaverei-100.html

Autor*in:
Klara Diesler & Julian Schroeder
Datum:
7.1.2021

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